Assistenz im Wohn- und Sozialraum- ehemals Ambulant Betreutes Wohnen

Assistenz im Wohn- und Sozialraum – ehemals Ambulant Betreutes Wohnen
Wir stellen in zwei suchtmittelfreien Wohngemeinschaften insgesamt bis zu acht Plätze zur Verfügung.
Eine der Wohnungen ist für alleinstehende Personen mit Suchtproblemen.
Die andere Wohnung für alleinerziehende Frauen mit Suchtproblemen und deren Kinder.
Die Unterbringung erfolgt in möblierten Einzelzimmern.
Beide Wohnungen befinden sich in zentraler Stadtlage, eine Wohnung befindet sich im Dachgeschoss der Beratungsstelle.

Sie können sich bei uns bewerben, wenn Sie im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung aktiv an Ihrer Gesundung arbeiten wollen
und zur Nachsorge eine therapeutische Wohngemeinschaft in einem neuen, unbelasteten Umfeld brauchen.
Während Sie bei uns wohnen, verpflichten Sie sich zu

  • Abstinenz (es erfolgen Kontrollen)
  • Einzelgesprächen nach Absprache
  • Teilnahme an der Hausgruppe
  • Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
  • Mitarbeit bei Arbeitsprojekten, sofern Sie nicht in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

Die Bewerbung
Wenn Sie an einer Assistenzleistung im eigenen Wohnraum durch uns interessiert sind, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit uns in Verbindung und wir klären,
ob zu Ihrem gewünschten Termin ein Platz frei ist.
Dann bewerben Sie sich schriftlich mit einem aussagekräftigen Lebens- und Suchtverlauf, woraufhin Sie zu einem ausführlichen Gespräch eingeladen werden.

Aufnahmebedingungen
Abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung
• Abstinenz von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen

Nutzungsdauer
Der Aufenthalt beträgt zunächst sechs Monate und kann um weitere sechs Monate, in Einzelfällen auf max. 24 Monate, verlängert werden.

Kosten
Die Kosten für die Nutzung der Wohnräume und der Unterhalt müssen von den Bewohner*innen selbst getragen werden. Die Unterkunftskosten von ALG II – Empfänger*innen werden vom Jobcenter übernommen. Auch wird bei Einzug eine Kaution fällig.
Für die Betreuung ist eine Kostenzusage des Leistungsträgers (Eingliederungshilfe) erforderlich.